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Wir helfen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Wir helfen, wenn Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres infolge ihres körperlichen, seelischen oder geistigen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage eine Unterstützung zur Teilhabe an der Gemeinschaft bedürfen und nicht eindeutig andere Bereiche der öffentlichen Hand zur Hilfeleistung verpflichtet werden können.

Förderungen aus Mitteln der Stiftung sind dann möglich, wenn die Antragsteller im Stadtgebiet Gütersloh wohnen, keine öffentliche Stelle oder Einrichtung für das Anliegen aufkommt sowie ausreichende Eigenmittel beim Antragsteller nicht zur Verfügung stehen.

Junge mit Down-Syndrom malt mit Wasserfarben
 

Unsere Unterstützung

Herz weiß

Die kindergerechte Ausgestaltung des Lebensraumes

Fußball weiß

Die Teilnahme an Spiel, Sport und Freizeitaktivitäten

Kreuz weiß

Die Verbesserung der Gesundheit und das Abmildern der Folgen von Behinderungen

 

Helfen Sie uns, zu helfen!

Sie können die Arbeit der Bernard-Kaesler-Stiftung unterstützen durch Ihre Spende oder Zustiftung. Mit einer Spende unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung unmittelbar. Bei einer Zustiftung legen Sie Vermögenswerte in der Bernard-Kaesler-Stiftung an. Mit einer Spende und Zustiftung stellen Sie sicher, dass mit Ihrem Geld auf Dauer Gutes getan wird.

Die jährlichen Erträge aus Ihrer Zustiftung werden satzungsgemäß für Kinder, Jugendliche und Familien in der Stadt Gütersloh verwendet. Da keine Verwaltungskosten anfallen, kommt jede Zuwendung zu 100% dem Stiftungszweck zu Gute. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, sodass eine Zuwendung steuerlich abzugsfähig ist.

Wir sind dankbar für jede Spende.

Sparkasse Gütersloh

BIC:
WELADED1GTL

IBAN:
DE71 4785 0065 0000 0000 18

Volksbank Gütersloh

BIC:
GENODEM1GTL

IBAN:
DE63 4786 0125 0105 2056 00

 

Verwendungszweck:
Bernard-Kaesler-Stiftung (Debitor 20169077)

 

Wissenswertes über die Stiftung

Wie alles begann

Portrait der Stifterin Christina Kaesler.
Stifterin Christina Kaesler.

Die Bernard-Kaesler-Stiftung ist das Vermächtnis des Ehepaares Christina und Bernard Kaesler.

Beide Eheleute waren aus dem Ruhrgebiet zugezogen und lebten in Bielefeld. Frau Kaesler hatte zudem selbst mehrere Jahre bei der Stadtverwaltung Gütersloh gearbeitet und ließ sich, nachdem ihr Ehemann 1985 verstorben war, hier nieder. Sie war eine überaus kinderliebe und bis ins hohe Alter lebensbejahende Frau.

Das Ehepaar hatte keine eigenen Kinder. Daher war es ihm ein Anliegen, Kinder und Familien zu unterstützen, und auf diese Weise einen Beitrag für deren Wohlergehen zu leisten.

Die Bernard-Kaesler-Stiftung wurde 1992 gegründet.

 

Zuordnung und Zusammensetzung

Die Bernard-Kaesler-Stiftung ist dem Fachbereich Jugend und Familie der Stadtverwaltung Gütersloh zugeordnet.

Die Arbeit der Bernard-Kaesler-Stiftung wird durch einen Stiftungsbeirat begleitet, der einmal jährlich zusammen kommt.

Mitglieder des Beirats sind Vertreter

  • der Lebenshilfe Kreisvereinigung Gütersloh e. V.,
  • des Deutschen Kinderschutzbundes Kreisverband Gütersloh e. V.,
  • des Fachbereichs Jugend und Familie der Stadt Gütersloh,
  • Herr Thalemann als Vertrauter der Stifterin sowie
  • ein Mitglied aller im Rat vertretenen Fraktionen.

Unsere Satzung

Ihre Ansprechpartner

 
 

Andreas Reinhold

Jugend und Familie
Fachbereichsleiter
Bernard-Kaesler-Stiftung
Tel: 05241 / 82 - 2972

Andreas Reinhold

Klaus Ramforth

Jugend und Familie
Abteilung Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
Bernard-Kaesler-Stiftung
Tel: 05241 / 82 - 3551

Klaus Ramforth
 

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